Die geplante Versorgung neuer ukrainischer Flüchtlinge mit Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld bringt dem Bund praktisch keine Einsparungen. Dies geht aus dem Referentenentwurf von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Ab dem 1. April 2025 sollen Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, nicht mehr Bürgergeld erhalten, sondern geringere Asylbewerberleistungen. Für Alleinstehende liegt der Satz bei 441 Euro, während das Bürgergeld 563 Euro beträgt.
Einsparungen verpuffen durch neue Kosten
Trotz der niedrigeren Leistungen rechnet das Sozialministerium fast mit einem Nullsummenspiel. Für 2026 werden zwar bei Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen.
Die zusätzlichen Kosten für Asylbewerberleistungen werden jedoch mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Diese entstehen bei Ländern und Kommunen, die aber vom Bund pauschal entschädigt werden sollen.
Bas hatte Nullsummenspiel vorhergesagt
Sozialministerin Bas hatte bereits vorausgesagt, dass es keine großen Einsparungen geben werde. «Das bedeutet, das ist in der Tat für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis», sagte die SPD-Politikerin Mitte Juli im ZDF.
Ukrainerinnen und Ukrainer kamen nach dem russischen Großangriff 2022 über eine Sonderregel nach Deutschland, die sogenannte Massenstromrichtlinie. Sie durften sofort arbeiten und hatten Anspruch auf Bürgergeld, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht verdienen konnten.
Keine Asylanträge nötig
Asylanträge müssen die Menschen auch künftig nicht stellen. Sie behalten das Recht, sofort eine Arbeit aufzunehmen. Auch die Gesundheitsleistungen sind nach dem Asylbewerberrecht jedoch beschränkt.
Derzeit haben rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. An Ukrainer wurden 2024 rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt.
Söder wollte weitergehende Kürzungen
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte vorgeschlagen, auch die bereits hier lebenden Geflüchteten nur noch mit Asylbewerberleistungen zu versorgen. Das lehnt Bas ab.
Insgesamt kamen seit 2022 den Angaben zufolge 1,2 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, 332.000 von ihnen sind in Beschäftigung. Seit dem Stichtag 1. April kamen nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 21.000 Ukrainer hinzu, für die die Neuregelung gelten könnte.
Der Entwurf geht zunächst in die Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung, dann ins Kabinett und anschließend in den Bundestag.
(dpa/Berlin) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.