Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet darüber, ob die rechtsextreme Kampfsportgruppe «Knockout 51» als Terrororganisation eingestuft wird. Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena Revision eingelegt, das die Gruppe nicht als terroristisch klassifiziert und vier mutmaßliche Anführer zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten verurteilt hatte. Die Entscheidung des höchsten deutschen Strafgerichts wird auch andere laufende Verfahren gegen Gruppenmitglieder beeinflussen.
Die Bundesanwaltschaft stuft «Knockout 51» als terroristische Vereinigung ein und hatte deutlich höhere Strafen für die Angeklagten gefordert. Das OLG Jena kam im Juli 2024 jedoch zu dem Schluss, dass die Gruppe auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten ausgerichtet war – nicht auf Mord oder Totschlag. Der vorsitzende Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, die Mitglieder hätten sich auf mögliche Angriffe durch Linksextremisten vorbereitet.
Die vier verhafteten Männer waren im April 2022 festgenommen worden. Bei Durchsuchungen in elf Bundesländern wurden damals 61 Objekte durchsucht, 46 weitere Beschuldigte waren ins Visier der Ermittler geraten.
Aktivitäten der Gruppe
«Knockout 51» wurde laut Sicherheitsbehörden spätestens Anfang 2019 in Eisenach gegründet. Die Zahl «51» steht für die Buchstaben E und A des Eisenacher Autokennzeichens. Der Thüringer Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024 beschreibt die Vorgehensweise: «Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings wurden junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und bewusst mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht.»
Die Gruppe wollte sich spätestens ab 2021 als Ordnungsmacht etablieren und einen Nazi-Kiez in Eisenach schaffen. Das Training sollte laut Verfassungsschutzbericht auf den «politischen Kampf» und die «Etablierung als bestimmende Ordnungsmacht in Eisenach» vorbereiten. Die Bundesanwaltschaft warf der Gruppe vor, die Tötung politischer Gegner mit Messern, Äxten und Macheten geplant zu haben.
Weitere Verfahren
Seit April läuft in Jena ein weiteres Verfahren gegen zwei mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer von «Knockout 51». Der 1. Strafsenat des BGH hatte im Oktober zwei Haftbefehle aufgehoben. Die Richter begründeten dies damit, dass es an dringenden Gründen fehle, die Betroffenen als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung einzustufen – insbesondere gebe es keine Hinweise auf geplante Gewaltakte, die über Selbstverteidigungssituationen hinausgehen und bei denen in Kauf genommen würde, andere zu töten.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.
